• die rechtliche Hilfe bei der vertraglichen Aussonderung von Räumlichkeitseigentum;
  • die Organisierung und Hilfe bei der Konstituierung von Wohnungseigentümergemeinschaften;
  • das Verfassen und die Überprüfung des Vertrags in Sachen der Verwaltung des gemeinsamen Grundstückeigentums;
  • die Ausführung von rechtlichen Dienstleistungen für Architekten, Geodäten und Vermittler im Bereich des Immobilienverkehrs sowie für andere Rechtsfragen des Sachenrechts;
  • die rechtliche Hilfe für die die Bauträgertätigkeit führenden Unternehmen;
  • der Schutz der Interessen von Bauarbeitsauftragnehmern;
  • die Geltendmachung der zivilrechtlichen Ansprüche infolge der Ausschließung oder Einschränkung der Nutzung von dem Grundstück als Folge von der Beschließung oder Änderung des örtlichen Raumbewirtschaftungsplans;
  • das Erlangen des mit dem Raumbewirtschaftungsplan verbundenen Schadensersatzes;