Beispiele für Verwaltungssachen:

  1. Streitwert: 125.000 Zloty
    Die Rechtssache um die Zahlung wegen einer Geldstrafe, auferlegt von dem Bauaufsichtsinspektor.
    • ein Klient der Kanzlei hat die Klage gegen den Beschluss des Woiwodschaftsbauaufsichtsinspektors wegen des Verhängens von einer Geldstrafe für die Vorschriftsverletzung über die Nutzung einer Industriehalle erhoben.
    • das Woiwodschaftsverwaltungsgericht hat die in der Klage beinhalteten Vorwürfe berücksichtigt und hat den angefochtenen Beschluss des Woiwodschaftsbauaufsichtsinspektors über das Verhängen von einer Geldstrafe aufgehoben.
  1. Streitwert: 61.206,40 Zloty
    Die Einkommensteuer - die Ermäßigung zum Zweck des Baus von Wohnungen zum Vermieten.
    • nach der Durchführung des Verfahrens hat das Woiwodschaftsverwaltungsgericht das Recht des Steuerzahlers zur Abrechnung von dem Einkommen in der Einkommensteuer der Baukosten von Wohnungen zum Vermieten anerkannt.
  2. Streitwert: 30.000 Zloty
    Die Rechtssache um die Zahlung wegen einer Geldstrafe, auferlegt von der Inspektion des Landtransports.
    • über die Strafe für den Klienten der Kanzlei wurde während einer Kontrolle der Arbeitsstätte entschieden. Sie betraf das Fehlen von Unterlagen bezüglich der Arbeitszeit von Fahrern.
    • nach der Durchführung des Verfahrens vor dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht wurde die Entscheidung des Woiwodschaftsinspektors des Landtransports aufgehoben.
  3. Streitwert: 7.550 Zloty
    Die Rechtssache gegen den Stadtpräsidenten von Szczecin.
    • die Rechtssache wurde von dem Stadtpräsidenten von Szczecin gegen den Klienten der Kanzlei um die Zahlung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätzen in der gebührenpflichtigen Parkplatzzone ohne Gebühr einzurichten, eingeleitet.
    • nach der Durchführung des Verwaltungsverfahrens hat der Stadtpräsident von Szczecin die Klage fallen lassen.
  4. Die Rechtssache um die Bedingungen für die Bebauung.
    • infolge der Entscheidung des Gemeindevorstehers wurde dem Klienten der Kanzlei das Rechts zum Bau der sog. "Ansiedlung" abgesprochen.
    • nach der Durchführung des Verfahrens von der Widerspruchsstelle für Angelegenheiten der territorialen Selbstverwaltung wurde die Entscheidung im Ganzen aufgehoben und dem Klienten der Bau der "Ansiedlung" ermöglicht.