Unsere Kanzlei sichert Ihnen die komplexe Rechtsbetreuung im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance zu.
Darüber hinaus sichert unsere Kanzlei Ihnen die Unterstützung und Rechtshilfe in folgenden Bereichen zu:

  • Gründung und Schließung der Gesellschaften.
  • Beratung im Bereich der Führung der Tätigkeit in Polen.
  • Beratung hinsichtlich der laufenden Tätigkeit der Gesellschaften.
  • Angliederung und Umgestaltung der Gesellschaften des Handelsrechts samt der Vorbereitung von entsprechenden Unterlagen und Verträgen im Bereich der Angliederung, Umgestaltung und Übernahme von Gesellschaften.
  • Rechtsberatung hinsichtlich der Änderungen von Eigentümerstruktur der Gesellschaften, einschließlich der Vorbereitung des (Ver)Kaufvertrags der Anteile oder Aktien.
  • Ausarbeitung der Finanzsicherheiten, einschließlich der Bürgschaft, Garantie und Wechsel.
  • Betreuung von Geschäftspartnertreffen und Hauptversammlungen der Aktionäre.
  • Gestaltung von Anträgen für Anmeldung des Konkurses.
  • Vertretung im Konkurs- und Sanierungsverfahren.