Kamil Zieliński
  • Investitionen
  • Immobilienrecht
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Baurecht
    • Die den Beginn der Bauarbeiten bevorstehenden Tätigkeiten
    • Die Ausübung der Bauarbeiten sowie die Vergabe des Bauobjektes zur Nutzung
    • Die Erhaltung und Nutzung der Bauobjekte
    • Das Erlangen des Schadensersatzes wegen Baukunstfehler
    • Das Verfassen von Bauverträgen nach den Standards des Verbandes Beratender Ingenieure e.V. VBI (FIDIC)
  • Arbeitsrecht
  • Schadenersatzansprüche gegen Reisebüros
  • Streitbeilegung und Vergleichsverfahren
  • Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Verwaltungssachen
  • Zivilsachen
  • Familiensachen
  • Umfassender Rechtsdienst
  • Versicherungsrecht
  • EU-Zuschüsse
  • Vindikation
  • Öffentliche Aufträge
Kanzlei in den Medien

Polsat News - Extra Intervention

Ausstrahlungsdatum der Sendung: 18. Februar 2009
Sehen Sie mehr

TVP Szczecin - Um uns herum

Welche Grenzen gibt es bei der Verfügung über die gemeinsame Sache bei einem Miteigentum?
Wann überschreitet der Miteigentümer mit seinen Tätigkeiten die Kompetenzen der üblichen Verwaltung?
Lässt das fehlende Einvernehmen der Miteigentümer die Durchführung des Rechtsgeschäfts zu?
Sehen Sie mehr
Zusätzliche Informationen
Startseite
Über uns
Kanzlei in den Medien
Rekommandationen
Kontakt
Polski  English  Dansk 
Do prawidlowego funkcjonowania strona wymaga wtyczki Flash.
Aby pobrac i zainstalowac wtyczke Flash skorzystaj z ponizszego linku:
Sciagnij Flash Player

Das Verfassen von Bauverträgen nach den Standards des Verbandes Beratender Ingenieure e.V. VBI (FIDIC)

Startseite / Baurecht / Das Verfassen von Bauverträgen nach den Standards des Verbandes Beratender Ingenieure e.V. VBI (FIDIC)
Zurück
Rechtskanzlei
Kamil Zieliński

Rynek Sienny Straße 4/4
PL-70-542 Szczecin
(Stettin, Polen)

Tel.: +48 91 813 75 90
Fax: +48 91 813 75 91
skype:
kancelaria.skype
E-mail: kanzlei
Aktuelle News
  • 2010-03-01 Die Widerspruchsbehörde für Angelegenheiten der territorialen Selbstverwaltung hebt den Bescheid des Stadtpräsidenten Szczecin über die nicht entrichteten Gebühren für die Benutzung der Parkplätze in der gebührenpflichtigen Parkplatzzone auf
  • 2009-10-30 Die abberufenen Geschäftsführer der Gesellschaft GmbH haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch wenn sie in dem früheren Handelsregister B [RHB] als eingetragen stehen.
  • 2009-09-24 Der zuständige Prüfer der Bauaufsichtsbehörde kann eine nochmalige Kontrolle eines Gebäudes ohne vorherige Ankündigung nicht durchführen (Art. 79 des poln. Verwaltungsverfahrensgesetzbuches).
Termin mit der Kanzlei vereinbaren
  • Termin online vereinbaren
  • Juristischer Rat on- Line ab 29 PLN!
Zusätzliche Informationen
  • Zusammenarbeit
Ausgewählte Urteile und Vergleiche
  • Rechtsgutachten
  • Ausgewählte Urteile
  • Ausgewählte Vergleiche
  • Verwaltungssachen
Startseite | Über uns | Kanzlei in den Medien | Rekommandationen | Kontakt
Płatności obsługuje Płatności.pl Znajdziesz nas na Facebooku
© 2012 Rechtskanzlei - Kamil Zieliński
www.doradcyprawni.com
Entwurf und Umsetzung:
Mindscape Interaktive Agentur