Unsere Kanzlei leistet den Privatkunden Hilfestellung in Familiensachen und Vermögensangelegenheiten hinsichtlich der Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit.
Es sind im Besonderen folgende Rechtssachen:

  • Alimente, darunter deren Erhöhung bzw. deren Verminderung.
  • Ehescheidung mit und ohne Schuldurteilung.
  • Ehetrennung.
  • Auseinandersetzung des Gesamtguts.
  • Vermögensverteilung.
  • Entziehung und Anvertrauung der elterlichen Sorge.
  • Erhebung des Einspruchs gegenüber einer vom Ehepartner getaner Rechtshandlung.
  • Gestaltung von Gesamtgutverträgen.