Die Kanzlei leistet ihren Rechtsdienst hinsichtlich der Klagen auf Schadenersatz gegenüber den Reisebüros, die ihre Dienstleistungen mangelhaft erbracht haben.

Der Veranstalter übernimmt die Verantwortung für das Nichtausführung oder mangelhafte Ausführung des Reisevertrags.
Im Besonderen umfasst die Verantwortung des Reisebüro Folgendes:

  1. Änderung der Vertragsbedingungen nach dem Beginn der Reiseveranstaltung auf Leistung von niedrigerer Qualität.
  2. Änderung des Veranstaltungspreises aufgrund der Erhöhung der Treibstoffkosten, ohne es mit Unterlagen zu belegen.
  3. Niedrige Qualität von im Vertrag bestimmten Leistungen, keine Betreuung vom Residenten, niedrige Qualität der Hotelleistungen, Nichtübereinstimmung mit der Beschreibung in dem Angebotskatalog mit dem wirklichen Leistungsstand, insbesondere hinsichtlich des Unterkunftsgebäudes.
  4. Pauschale Gebührenabzüge bei dem Dienstleistungsverzicht bei dem Mangel an Beweisen der getragenen Kosten.
  5. Absage der Kostenrückerstattung nach der mangelhaft erbrachten Dienstleistung.
  6. Verspätung beim Transport.