Die Kanzlei leistet fachmännische und komplexe Rechtsbetreuung im Bereich des Immobilienverkehrs sowie des weit verstandenen Investitionsprozesses. Juristen mit der Spezialisierung auf das Immobilienrecht leisten ihre Rechtsdienste auf jeder Investitionsetappe.
Es umfasst im Besonderem:

  • Rechtslageanalyse der Immobilie.
  • Risikoschätzung bei dem Kauf der Immobilie.
  • Gestaltung und Verhandlung von Übertragungsverträgen des Immobilieneigentums.
  • Gestaltung von Mietsverträgen der Immobilie.
  • Vertretung der Klienten gegenüber dem Grundbuchamt.
  • Rechtsberatung in Bezug auf Befugnisse und Pflichten der Immobilien- eigentümer, insbesondere auf Zwangsräumungsmöglichkeiten der nicht zahlenden Mieter sowie auf Änderungen, die den Verwalter der Wohngemeinschaft anbelangen (Es betrifft nur die beim Bauträger erworbenen Räumlichkeiten).
  • Klärung und Regulierung der Rechtslage der Immobilien, deren mehrere Eigentümer an keinem Verlassenschaftsverfahren teilgenommen haben.
  • Geltendmachung der Entlohnung bei den Versorgungsträgern (Energie- und Heizwerke u. Ä.) für die Platzierung ihrer Medienbeförderungs- anlagen auf der Immobilie.
  • Durchführung des mit dem Immobilienerwerb durch Ersitzung zusammenhängenden Verfahrens.