• die Hilfe beim Entscheiden über strittigen Fragen zwischen dem Auftragnehmer, dem Projektanten und dem Inverstor;
  • das Erlangen des Schadensersatzes wegen der Haftung des Auftragnehmers für Baumängel und Baufehler;
  • die Führung des Reklamationsverfahrens;
  • die Geltendmachung von Befugnissen, die aus der Gewährleistung und der Garantie resultieren;