Die Ausübung der Bauarbeiten sowie die Vergabe des Bauobjektes zur Nutzung
- die rechtliche Hilfe bei der vertraglichen Aussonderung von Räumlichkeitseigentum;
- die Organisierung und Hilfe bei der Konstituierung von Wohnungseigentümergemeinschaften;
- das Verfassen und die Überprüfung des Vertrags in Sachen der Verwaltung des gemeinsamen Grundstückeigentums;
- die Ausführung von rechtlichen Dienstleistungen für Architekten, Geodäten und Vermittler im Bereich des Immobilienverkehrs sowie für andere Rechtsfragen des Sachenrechts;
- die rechtliche Hilfe für die die Bauträgertätigkeit führenden Unternehmen;
- der Schutz der Interessen von Bauarbeitsauftragnehmern;
- die Geltendmachung der zivilrechtlichen Ansprüche infolge der Ausschließung oder Einschränkung der Nutzung von dem Grundstück als Folge von der Beschließung oder Änderung des örtlichen Raumbewirtschaftungsplans;
- das Erlangen des mit dem Raumbewirtschaftungsplan verbundenen Schadensersatzes;
Rechtskanzlei
Kamil Zieliński
ul. Narutowicza Straße 11/14
PL-70-240 Szczecin
(Stettin, Polen)
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Aktuelle News
- 2010-03-01 Die Widerspruchsbehörde für Angelegenheiten der territorialen Selbstverwaltung hebt den Bescheid des Stadtpräsidenten Szczecin über die nicht entrichteten Gebühren für die Benutzung der Parkplätze in der gebührenpflichtigen Parkplatzzone auf
- 2009-10-30 Die abberufenen Geschäftsführer der Gesellschaft GmbH haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch wenn sie in dem früheren Handelsregister B [RHB] als eingetragen stehen.
- 2009-09-24 Der zuständige Prüfer der Bauaufsichtsbehörde kann eine nochmalige Kontrolle eines Gebäudes ohne vorherige Ankündigung nicht durchführen (Art. 79 des poln. Verwaltungsverfahrensgesetzbuches).
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