Das Erlangen des Schadensersatzes wegen Baukunstfehler
- die Hilfe beim Entscheiden über strittigen Fragen zwischen dem Auftragnehmer, dem Projektanten und dem Inverstor;
- das Erlangen des Schadensersatzes wegen der Haftung des Auftragnehmers für Baumängel und Baufehler;
- die Führung des Reklamationsverfahrens;
- die Geltendmachung von Befugnissen, die aus der Gewährleistung und der Garantie resultieren;
Rechtskanzlei
Kamil Zieliński
ul. Narutowicza Straße 11/14
PL-70-240 Szczecin
(Stettin, Polen)
Tel.: +48 91 813 75 90
Fax: +48 91 813 75 91
Mob: +48 509 900 751
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E-mail: kanzlei
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Aktuelle News
- 2010-03-01 Die Widerspruchsbehörde für Angelegenheiten der territorialen Selbstverwaltung hebt den Bescheid des Stadtpräsidenten Szczecin über die nicht entrichteten Gebühren für die Benutzung der Parkplätze in der gebührenpflichtigen Parkplatzzone auf
- 2009-10-30 Die abberufenen Geschäftsführer der Gesellschaft GmbH haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch wenn sie in dem früheren Handelsregister B [RHB] als eingetragen stehen.
- 2009-09-24 Der zuständige Prüfer der Bauaufsichtsbehörde kann eine nochmalige Kontrolle eines Gebäudes ohne vorherige Ankündigung nicht durchführen (Art. 79 des poln. Verwaltungsverfahrensgesetzbuches).
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