Baurecht
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Die Kanzlei erbringt Leistungen im Bereich des breit verstandenen Baurechts. Insbesondere leisten wir Rechtsdienste in Sachen:
- Die den Beginn der Bauarbeiten bevorstehenden Tätigkeiten
- Die Ausübung der Bauarbeiten sowie die Vergabe des Bauobjektes zur Nutzung
- Die Erhaltung und Nutzung der Bauobjekte
- Das Erlangen des Schadensersatzes wegen Baukunstfehler
- Das Verfassen von Bauverträgen nach den Standards des Verbandes Beratender Ingenieure e.V. VBI (FIDIC)
Rechtskanzlei
Kamil Zieliński
ul. Narutowicza Straße 11/14
PL-70-240 Szczecin
(Stettin, Polen)
Tel.: +48 91 813 75 90
Fax: +48 91 813 75 91
Mob: +48 509 900 751
skype:
kancelaria.skype
E-mail: kanzlei
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Aktuelle News
- 2010-03-01 Die Widerspruchsbehörde für Angelegenheiten der territorialen Selbstverwaltung hebt den Bescheid des Stadtpräsidenten Szczecin über die nicht entrichteten Gebühren für die Benutzung der Parkplätze in der gebührenpflichtigen Parkplatzzone auf
- 2009-10-30 Die abberufenen Geschäftsführer der Gesellschaft GmbH haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch wenn sie in dem früheren Handelsregister B [RHB] als eingetragen stehen.
- 2009-09-24 Der zuständige Prüfer der Bauaufsichtsbehörde kann eine nochmalige Kontrolle eines Gebäudes ohne vorherige Ankündigung nicht durchführen (Art. 79 des poln. Verwaltungsverfahrensgesetzbuches).
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Ausgewählte Urteile und Vergleiche