Die Kanzlei erbringt Leistungen im Bereich des breit verstandenen Baurechts. Insbesondere leisten wir Rechtsdienste in Sachen:

  1. Die den Beginn der Bauarbeiten bevorstehenden Tätigkeiten
  2. Die Ausübung der Bauarbeiten sowie die Vergabe des Bauobjektes zur Nutzung
  3. Die Erhaltung und Nutzung der Bauobjekte
  4. Das Erlangen des Schadensersatzes wegen Baukunstfehler
  5. Das Verfassen von Bauverträgen nach den Standards des Verbandes Beratender Ingenieure e.V. VBI (FIDIC)