Familiäre Rechtspflege umfasst die komplexe Pflege gegen alle Tätigkeiten von Haushalten, die zu den rechtlichen Folgen herbeiführen. Die familiäre Rechtspflege umfasst die Tätigkeiten von allen Familienmitgliedern des Begünstigten, unter der Bedienung der Weisung von anderen Begünstigten als Anlage im Vertrag über die familiäre Rechtspflege. Jeder der Begünstigten hat gleiche Rechte zur Nutzung von Dienstleistungen der Kanzlei.

Es umfasst insbesondere:

  • die Erteilung von Beratungen im Bereich der laufenden Rechtsfragen,
  • die Anfertigung von Vertragsprojekten,
  • die Anfertigung von Rechtsgutachten,
  • die Teilnahme an den von den Klienten geführten Verhandlungen,
  • die Geltendmachung von Ansprüchen auf dem Gebiet der Republik Polen und im Ausland,
  • die Vertretung in allen Ämter und Institutionen,
  • die Ausführung von jeglicher Tätigkeiten, verbunden mit der Dienstleistung der Verbindlichkeiten des Auftraggebers.