Im Rahmen des umfassenden Rechtsdienstes von Unternehmen sind die in unserer Kanzlei eingestellten Juristen dafür zuständig, u.a.:

  • sie erteilen die Rechtsberatung u.a. im Bereich des Zivilrechts, Handels- und Arbeitsrechts.
  • sie begutachten und anfertigen Vertragsprojekte, die von Klienten abgeschlossen werden.
  • sie bereiten Anordnungsprojekte sowie andere innenbetriebliche Unterlagen vor.
  • sie beraten hinsichtlich Korporationssachen, nehmen an Verhandlungen teil.
  • sie helfen bei der Vindikation der Fälligkeiten.
  • sie vertreten die Klienten in Reklamationsverfahren.
  • sie vertreten die Klienten in Verwaltungsverfahren.
  • sie erbringen auf finanziellen Vorzugsbedingungen Dienstleistungen im Rahmen der Vertretung im Prozess.

Die Bedingungen zur Führung des umfassenden Rechtsdienstes bestimmt der mit unseren Klienten abgeschlossene Vertrag. Der Vertragsinhalt ist den individuellen Bedürfnissen der Klienten immer angepasst. Zur Berechnung von der Höhe unserer Vergütung wird ein vernünftiges Abrechnungssystem mit der Berücksichtigung unserer Arbeit angewandt.