Im Bereich der Vindikation ist das Angebot der Kanzlei sehr umfangreich. Das Angebot richtet sich sowohl an Gläubiger als auch an Schuldner auf allen Etappen Vindikationsverfahrens sowohl im Vorgerichtlichen als auch im Gerichtlichen.

Die von der Kanzlei geleiteten Tätigkeiten umfassen insbesondere:

  • den vollständige Forderungsdienst - beruht auf der Abwendung der Entstehung des ungewollten "Zahlungsstaus" in Form von nicht zurückgezahlten Forderungen,
  • das laufende Mahnen von Zahlungen - sowohl von der Seite des Gläubigers als auch des Schuldners,
  • die Hilfe bei der rechtlichen Versicherung einer Transaktion.

Für den Gläubiger

Die Kanzlei bietet schon in dem Vindikationsprozess eine Reihe von Dienstleistungen auf jeder Etappe an:

  • die vorgerichtlichen Tätigkeiten - die Tätigkeiten zum Zwecke der Mobilisierung des Schuldners zur Regulierung der Fälligkeiten und der Abwendung von ihm der finanziell-rechtlichen Konsequenzen.
  • die das Gerichtsverfahren vorgehenden Tätigkeiten - die Aufforderung zum Vergleich oder zum Mediationsverfahren,
  • die gerichtlichen Tätigkeiten - die Führung von Rechtssachen im Mahnverfahren, Strafbefehlsverfahren sowie im normalen Verfahren,
  • die Vorvollstreckungstätigkeiten - diese Etappe umfasst die Tätigkeiten nach dem Erhalten eines Urteils bzw. eines Mahnbescheids. Das ist die Etappe der gütlichen Streitbeilegung, gestützt auf die auf gerichtlichem Wege erhaltene Entscheidung. Wir verhandeln die Bedingungen zur Regulierung der Fälligkeiten, wir überwachen ihre Zurückzahlung.
  • die Vollstreckungstätigkeiten - umfassen die Antragsstellung um das Einleiten der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher sowie die Tätigkeiten im Falle, wenn diese Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher unwirksam ist.
  • die Tätigkeiten, festgestellt nach der Unwirksamkeit der Zwangsvollstreckung - die Tätigkeiten zum Zwecke der Offenlegung des Vermögens des Schuldners, die Geltendmachung der Ansprüche von den Vorstandsmitgliedern der GmbH wegen der Haftung der Vorstandsmitglieder für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Falle der Unwirksamkeit der Zwangsvollstreckung des Vermögens der Gesellschaft.

Für den Schuldner

Im Vindikationsprozess unterstützt die Kanzlei auch Schuldner. Unsere Tätigkeiten umfassen:

  • die vorgerichtlichen Tätigkeiten - den Versuch der gütlichen Streitbeilegung auf der vorgerichtlichen Etappe, die Tätigkeiten zwecks der Erledigung der Angelegenheit im Wege des Vergleichs bei der Teilreduzierung der Verschuldung,
  • die gerichtlichen Tätigkeiten - die Vertretung vor den gerichtlichen Organen auf allen Etappen des Verfahrens,
  • die Vorvollstreckungstätigkeiten - wir bereiten Vergleichsvorschläge dem Gläubiger gegenüber vor, die Vorschläge der Aufteilung der Fälligkeiten in Raten sowie andere Tätigkeiten zur Verbesserung der Situation des Schuldners,
  • die Vollstreckungstätigkeiten - die Vorbereitung von Klagen auf die Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers, das Erheben von Vollstreckungsgegenklagen.
  • die Tätigkeiten, festgestellt nach der Unwirksamkeit der Zwangsvollstreckung - die Vertretung der Vorstandsmitglieder der GmbH im Falle ihrer Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft sowie die Vertretung des Schuldners im Verfahren um die Offenlegung des Vermögens.