Die Kanzlei sichert die Rechtshilfe zu, die die Beratung in Bereich des Ausschreibungsverfahrens umfasst, insbesondere:

  • die Analyse der Ausschreibungsdokumentation des Anbieters.
  • die rechtliche Analyse der Gesetzmäßigkeit bei der Durchführung des Verfahrens um die Erteilung eines öffentlichen Auftrags.
  • die Vertretung der Anbieter im Verfahren um die Erteilung eines öffentlichen Auftrags.
  • die Anfertigung von Protesten, Einsprüche sowie Klagen, die im Verfahren um die Erteilung eines öffentlichen Auftrags eingelegt werden.
  • die Schriftleitung der Erklärungen von Lieferanten / Klienten.
  • die Analyse der Verträge in Sachen öffentlicher Aufträgen.
  • die Geltendmachung der Vergütungen von dem Auftraggeber.
  • die Vorbereitung von Rechtsgutachten in Sachen der Rechtsfragen betreffend öffentliche Aufträge.
  • die Vertretung vor der Landesberufungskammer (früher als Schiedsgericht genannt).