Verwaltungssachen
Beispiele für Verwaltungssachen:
- Streitwert: 125.000 Zloty
Die Rechtssache um die Zahlung wegen einer Geldstrafe, auferlegt von dem Bauaufsichtsinspektor.- ein Klient der Kanzlei hat die Klage gegen den Beschluss des Woiwodschaftsbauaufsichtsinspektors wegen des Verhängens von einer Geldstrafe für die Vorschriftsverletzung über die Nutzung einer Industriehalle erhoben.
- das Woiwodschaftsverwaltungsgericht hat die in der Klage beinhalteten Vorwürfe berücksichtigt und hat den angefochtenen Beschluss des Woiwodschaftsbauaufsichtsinspektors über das Verhängen von einer Geldstrafe aufgehoben.
- Streitwert: 61.206,40 Zloty
Die Einkommensteuer - die Ermäßigung zum Zweck des Baus von Wohnungen zum Vermieten.- nach der Durchführung des Verfahrens hat das Woiwodschaftsverwaltungsgericht das Recht des Steuerzahlers zur Abrechnung von dem Einkommen in der Einkommensteuer der Baukosten von Wohnungen zum Vermieten anerkannt.
- Streitwert: 30.000 Zloty
Die Rechtssache um die Zahlung wegen einer Geldstrafe, auferlegt von der Inspektion des Landtransports.- über die Strafe für den Klienten der Kanzlei wurde während einer Kontrolle der Arbeitsstätte entschieden. Sie betraf das Fehlen von Unterlagen bezüglich der Arbeitszeit von Fahrern.
- nach der Durchführung des Verfahrens vor dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht wurde die Entscheidung des Woiwodschaftsinspektors des Landtransports aufgehoben.
- Streitwert: 7.550 Zloty
Die Rechtssache gegen den Stadtpräsidenten von Szczecin.- die Rechtssache wurde von dem Stadtpräsidenten von Szczecin gegen den Klienten der Kanzlei um die Zahlung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätzen in der gebührenpflichtigen Parkplatzzone ohne Gebühr einzurichten, eingeleitet.
- nach der Durchführung des Verwaltungsverfahrens hat der Stadtpräsident von Szczecin die Klage fallen lassen.
- Die Rechtssache um die Bedingungen für die Bebauung.
- infolge der Entscheidung des Gemeindevorstehers wurde dem Klienten der Kanzlei das Rechts zum Bau der sog. "Ansiedlung" abgesprochen.
- nach der Durchführung des Verfahrens von der Widerspruchsstelle für Angelegenheiten der territorialen Selbstverwaltung wurde die Entscheidung im Ganzen aufgehoben und dem Klienten der Bau der "Ansiedlung" ermöglicht.
Rechtskanzlei
Kamil Zieliński
ul. Narutowicza Straße 11/14
PL-70-240 Szczecin
(Stettin, Polen)
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Fax: +48 91 813 75 91
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Aktuelle News
- 2010-03-01 Die Widerspruchsbehörde für Angelegenheiten der territorialen Selbstverwaltung hebt den Bescheid des Stadtpräsidenten Szczecin über die nicht entrichteten Gebühren für die Benutzung der Parkplätze in der gebührenpflichtigen Parkplatzzone auf
- 2009-10-30 Die abberufenen Geschäftsführer der Gesellschaft GmbH haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch wenn sie in dem früheren Handelsregister B [RHB] als eingetragen stehen.
- 2009-09-24 Der zuständige Prüfer der Bauaufsichtsbehörde kann eine nochmalige Kontrolle eines Gebäudes ohne vorherige Ankündigung nicht durchführen (Art. 79 des poln. Verwaltungsverfahrensgesetzbuches).
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Ausgewählte Urteile und Vergleiche