Rechtsgutachten
Die Kanzlei bereitet jede Menge Rechtsgutachten vor. Unten geben wir Beispiele an:
- Wie sind die Rechtswirkungen, die aus der Tatsache resultieren, dass der Auftraggeber ein Anteilsgutachten (eine GmbH) in einer anderen GmbH besitzt, im Fall des Erlasses von dem Gericht des Beschlusses über den Konkurs der Gesellschaft?
- Wie sind die Grundsätze zur Gründung des einfachen Vereins?
- Wie sind die Grundsätze der Zwangsvollstreckung einer Immobilie, belastet durch eine Hypothek von Anderen als Hypothekgläubigern?
- Kann eine Beförderungsfirma, die die Transportdienste im Bereich des regulären und gelegentlichen Personentransports erbringt, die Transportdienste erbringen.
- Von dem von einem Passagier angegebenen Ort zu seinem Wohnort.
- Von dem von einem Passagier angegebenen Ort zu dem von ihm oder einer anderen beauftragenden Person angegebenen Ort?
- Ist der Vorvertrag betreffend der Inbetriebnahme und des Erhebens des Gewinns ein Pachtvertrag oder Mietvertrag?
- Ist der Vertrag im Falle der im Pachtvorvertrag fehlenden Bezeichnung, kalendarisch bezeichnetes Datum des Abschlusses des zugesicherten Vertrags, ungültig?
- Der Pächter erbringt keine Dienstleistung beruhend auf den Abschluss eines zugesicherten Vertrags (Pachtvertrags) oder er erbringt diese Dienstleistung auf eine ordnungswidrige Art und Weise. Kann der Verpächter im Anschluss daran von dem Pächter den Schadensersatz verlangen und wie sollte dann die Höhe des Schadensersatzes festgelegt werden?
- Wie kann man die Mitgliedschaft in einer Landwirtschaftsgenossenschaft erlangen und verlieren?
- Ist es nach der Mitgliedschaftsbeendigung in der Landwirtschaftsgenossenschaft mit nachteiligen finanziellen Folgen zu rechnen?
- Was für einen Einfluss auf das Gut der Landwirtschaftsgenossenschaft haben gerichtliche Verfahren gegen Agentur für landwirtschaftliche Liegenschaften?
- Wie kann man das Vermögen der Landwirtschaftsgenossenschaft in Realherrschaft nehmen?
- Ist die Gesellschaft, die Wohnräume in einer großen Immobilie verkauft, nach der Entstehung in dieser Immobilie einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, Gebühren zwecks der Verwaltung der Gemeinschaftsimmobilie zugunsten der Wohneigentümergemeinschaft zu entrichten?
- Ist die oben genannte Gesellschaft dazu verpflichtet, die Gebühren für die Nutzung der Gemeinschaftsimmobilie, indem an dem Gebäude grafische Werbung angebracht wird, zu entrichten.
- Was sind die Grundsätze der Inkorporation der einer Gesellschaft durch die andere Gesellschaft?
- Besteht nach der Inkorporation der Gesellschaft die Möglichkeit der Aufwertung im Verhältnis zu der Gesellschaft, die die Verluste in der Höhe von 250.000 Euro gemacht hat?
- Sind in dem Unternehmen für die menschliche Gesundheit schädliche Faktoren vorhanden, deren Vorkommensrisiko am Arbeitsplatz in dem Arbeitszeugnis eines Arbeiters beinhaltet werden sollte?
- Wie sind die rechtlich vorgesehenen Weisen der Kostensenkung, verbunden mit der Einstellung von Arbeitern?
- Wie kann ein Gesellschaftskontrahent oder deren Mitglied die Gesellschaft subventionieren?
- Wie sind die Möglichkeiten der Festlegung einer Absicherung des Vermögens der Gesellschaft von solchem Subventionieren?
- Kann der Auftraggeber den Arbeitsvertrag ohne Kündigung auflösen, nach dem Ablauf des Zeitraums, in dem der Arbeiter Lohn und Hilfe bezogen hat, in der Situation, wenn er den Antrag auf die Rente gestellt hat, doch die Sozialversicherungsanstalt über die Gewährung der Rente sowie der Rehabilitationsleistung noch nicht entschieden hat?
Rechtskanzlei
Kamil Zieliński
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PL-70-240 Szczecin
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Aktuelle News
- 2010-03-01 Die Widerspruchsbehörde für Angelegenheiten der territorialen Selbstverwaltung hebt den Bescheid des Stadtpräsidenten Szczecin über die nicht entrichteten Gebühren für die Benutzung der Parkplätze in der gebührenpflichtigen Parkplatzzone auf
- 2009-10-30 Die abberufenen Geschäftsführer der Gesellschaft GmbH haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch wenn sie in dem früheren Handelsregister B [RHB] als eingetragen stehen.
- 2009-09-24 Der zuständige Prüfer der Bauaufsichtsbehörde kann eine nochmalige Kontrolle eines Gebäudes ohne vorherige Ankündigung nicht durchführen (Art. 79 des poln. Verwaltungsverfahrensgesetzbuches).
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