Die Kanzlei leistet den Rechtsdienst im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Der durch die Kanzlei geleistete Rechtsdienst umfasst im Besonderem:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitsordnungen, Entlohnungsordnungen, Managerverträgen u. a.
  • Erstellung von Wettbewerbsverbotsvereinbarungen.
  • Vertretung beim Gerichtsverfahren in Rechtssachen im Bereich des Arbeitsrechts.
  • Rechtshilfe bei der Beantragung von Ausländern einer Arbeitserlaubnis in Polen.
  • Rechtshilfe in Mobbingsachen und Gruppenentlassungen.
  • Rechtschutz der Arbeitnehmeransprüche im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers.
  • Beitreibung der Arbeitsentlohnung für die erbrachten Überstunden.
  • Rechtsberatung hinsichtlich der Auswahl der besten Form für das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses und der günstigsten Form ihn zu lösen.
  • Rechtsberatung hinsichtlich des Personendatenschutzes in einem Unternehmen, einschließlich der Gestaltung entsprechender Unterlagen.
  • Regeln für das Funktionieren von Arbeiterräten in einem Unternehmen.
  • Arbeitsrecht in Anstalten des Gesundheitsdienstes.
  • Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
  • Neue (untypische) Beschäftigungsformen.
  • Unterweisungen bezüglich der Anwendung des Arbeitsrechts in einem Unternehmen.