Zu Rechtssachen hinsichtlich der Schuldverträge, betreffen im Besonderen:
  • Kaufverträge,
  • Tauschverträge,
  • Lieferverträge,
  • Aufkaufverträge,
  • Werkverträge,
  • Bauverträge,
  • Mietverträge,
  • Leasingverträge,
  • Leihverträge,
  • Darlehensverträge,
  • Auftragsverträge,
  • Agenturverträge,
  • Kommissionsverträge,
  • Beförderungsverträge,
  • Speditionsverträge,
  • Verwahrungsverträge,
  • Depotverträge,
  • Bürgschaftsverträge,
  • Überweisungsverträge,
  • darüber hinaus Rechtssachen aus dem Bereich der unbeweisbaren Bereicherung, der Führung unerlaubterweise der fremden Rechtssachen sowie der unerlaubten Handlungen